Leben in der Gemeinde – Salzburg
Informationen zu Ihrer Gemeinde
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden bzw. Städten übermittelt und werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Die oesterreich.gv.at-Redaktion hat das ehemalige Thema "Rasenmähen und Ruhezeiten" vollständig in das Thema "Leben in der Gemeinde" eingearbeitet. Dadurch haben Sie alle Informationen, die Ihre Heimatgemeinde der oesterreich.gv.at-Redaktion übermittelt hat, auf einen Blick.
Anleitung
Wählen Sie bitte zunächst den Anfangsbuchstaben Ihrer Gemeinde bzw. Stadt aus. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt die entsprechenden Informationen abrufen (z.B. zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen, weitere Ruhezeiten, Kontaktdaten).
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- Anthering
- Bad Hofgastein
- Berndorf bei Salzburg
- Bruck an der Großglocknerstraße
- Dienten
- Dorfbeuern
- Eben im Pongau
- Ebenau
- Elsbethen
- Eugendorf
- Faistenau
- Flachau
- Göming
- Goldegg
- Großarl
- Hallein
- Henndorf am Wallersee
- Hof bei Salzburg
- Kaprun
- Kleinarl
- Köstendorf
- Kuchl
- Lamprechtshausen
- Lend
- Maishofen
- Maria Alm
- Mattsee
- Mittersill
- Mühlbach am Hochkönig
- Neumarkt am Wallersee
- Niedernsill
- Oberndorf bei Salzburg
- Obertrum am See
- Piesendorf
- Plainfeld
- Puch bei Hallein
- Radstadt
- Rauris
- Saalbach-Hinterglemm
- Saalfelden
- Stadt Salzburg
- Straßwalchen
- St. Andrä im Lungau
- St. Gilgen
- St. Martin am Tennengebirge
- Tamsweg
- Thalgau
- Thomatal
- Unken
- Viehhofen
- Wagrain
- Wals-Siezenheim
- Weißpriach
- Werfen
- Zell am See
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.