Erben und Vererben
Wer erbt wie viel? Was kann eine letztwillige Verfügung daran ändern?
- Erbrecht
- Erbvertrag
- Letztwillige Verfügungen
- Verlassenschaftsverfahren
- Allgemeines zum Verlassenschaftsverfahren
- Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens
- Unterlagen für die Todesfallsaufnahme
- Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung
- Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung
- Vermögen im Ausland
- Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
- Erben, die nicht ausgeforscht werden können
- Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können
- Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
- Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
- Schenkung/Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Pflegevermächtnis
Letzte Aktualisierung: 25.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.