Wahlkarte beantragen
Online-Service auf oesterreich.gv.at
Dieses Service ist innerhalb der Antragsfristen verfügbar.
Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte via oesterreich.gv.at:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
- ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
Weitere Online-Services
Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.
Alternative Beantragung einer Wahlkarte
- wenn das Wahlkartenservice Ihrer Gemeinde noch nicht an oesterreich.gv.at angebunden ist
- auch ohne ID Austria/EU Login
Informationen
Aktuelle Informationen zu den Themen Wahlkarte, Stimmkarte, Briefwahl, Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde).
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.