Unterhalt
Wann muss ich wem wie viel Unterhalt zahlen? Kann ich Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen?
- Allgemeines zum Unterhalt
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern
- Kindesunterhalt
- Unterhaltsleistungen für Kinder (Thema "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften")
- Unterhaltsabsetzbetrag (Thema "Geburt")
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Partner
- Unterhaltsansprüche nach der Scheidung (Thema "Scheidung")
- Unterhaltsleistungen für den Partner (Thema "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften")
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Eltern
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.