Fischen in Tirol – Rechte des Fischereiaufsichtsorgans

Fischereiaufsichtsorgane des Landes Tirol sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,

  • Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich fischen oder offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben oder im Besitz von Fischfanggeräten angetroffen werden, anzuhalten und von ihnen zu verlangen, die Fischerkarte vorzuweisen,
  • Personen, die einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz dringend verdächtig sind, anzuhalten, zum Identitätsnachweis aufzufordern und bei der Behörde anzuzeigen sowie
  • bei Verdacht einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz Wassertiere und Gegenstände vorläufig zu beschlagnahmen und mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu untersuchen.

Rechtsgrundlagen

Tiroler Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.