Schlichtungsstellen
Mit Hilfe einer Schlichtungsstelle kann eine außergerichtliche Einigung der streitenden Parteien erzielt werden. Schlichtungsstellen gibt es bereits in vielen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich des Konsumentenschutzes oder des Mietrechts. Auch die Österreichische Notariatskammer und die Ärztekammer haben eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Im Nachbarschaftsrecht und im Mietrecht ist in bestimmten Fällen ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben, bevor ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden kann.
Schlichtung in Verbraucherangelegenheiten
Finden die Parteien mit Hilfe der Schlichtungsstelle zu einer gemeinsamen Lösung, schließen sie in der Regel einen außergerichtlichen Vergleich ab. Andernfalls steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen.
Es gibt acht staatlich anerkannten Streitbeilegungsstellen für vertragliche Verbraucherstreitigkeiten mit österreichischen Unternehmen.
Weiterführender Link
Konsumentenportal: Konsumentenfragen.at (BMASGPK)
Rechtsgrundlagen
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.