Selbstversicherung
Personen, die nicht pflichtversichert sind, können sich freiwillig selbst versichern. Durch die abgeschlossene Selbstversicherung erhalten auch sie einen Versicherungsschutz.
Es gibt verschiedene Arten der Selbstversicherung, etwa im Bereich der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung.
Weitere Informationen
- System der Pflichtversicherung
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende
- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung für geringfügig Beschäftigte
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.