L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren
- L17 – Allgemeines
- L17 – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)
- L17 – Grundausbildung in der Fahrschule
- L17 – Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten
- L17 – Ausstattung des Ausbildungsfahrzeuges
- L17 – Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson
- L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule
- L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung
- L17 - Nach der praktischen Fahrprüfung
Aktuelle Informationen zu L17 – B-Führerschein mit 17 Jahren, Grundausbildung in der Fahrschule, Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson, Ausstattung des Ausbildungsfahrzeuges etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.