Katholische Kirche – Eintritt und Übertritt
Zur Katholischen Kirche Österreich gehören folgende Kirchen mit ihren Riten:
Römisch-katholischer Ritus
Der Eintritt bzw. Wiedereintritt in die römisch-katholische Kirche kann in jeder katholischen Pfarre in ganz Österreich erfolgen.
Für den Wiedereintritt wird üblicherweise ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer geführt. Dieser leitet im Anschluss alle weiteren Schritte in die Wege. Statt dem Pfarrer kann auch eine Ansprechperson der jeweiligen Diözese kontaktiert werden.
Für den erstmaligen Eintritt in die römisch-katholische Kirche ist eine ca. ein Jahr dauernde Vorbereitung auf die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe erforderlich (sogenannter "Katechumenat").
Weiterführende Links
Griechisch-katholischer Ritus
Der Eintritt bzw. die Aufnahme in die griechisch-katholische Kirche erfolgt im Rahmen einer Tauffeier bzw. durch einen feierlichen Akt. Es können sowohl Kinder als auch Erwachsene getauft werden. Die Taufe ist die Voraussetzung für den Empfang der anderen Sakramente.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Taufscheine und Geburtsurkunden der Eltern
- Standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
- Kirchliche Heiratsurkunde der Eltern
- Taufbestätigung der Patin/des Paten
- Lichtbildausweise
- Meldezettel
Weiterführende Links
Byzantinisches Ordinariat ( Erzdiözese Wien)
Armenisch-katholischer Ritus
Um Mitglied in der armenisch-katholischen Kirche zu werden, ist die Taufe die Grundvoraussetzung.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.