Internetabzocke

Der Trick hinter den verschiedenen Arten von Internetabzocke ist oft der gleiche. Einladende Internetseiten locken mit vermeintlichen "Gratis"- Angeboten, wie z.B. Gratis-SMS, Spielen, Routenplanern, Outlet-Waren, Rezepten, Software-Downloads, Wahrsagungen etc. Die Information, dass für diese Dienste sehr wohl Kosten anfallen, wird meist, falls überhaupt ersichtlich, im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt. Viele Konsumentinnen/viele Konsumenten werden neugierig und registrieren sich in Unkenntnis der möglichen Folgen. Eine einfache Registrierung unter Angabe von ein paar persönlichen Daten reicht meist aus, dass die Konsumentin/der Konsument wenige Wochen danach Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen über Inkassobüros erhält, ohne dass sich die Konsumentin/der Konsument einer vertraglichen Verpflichtung bewusst gewesen wäre. Viele der Betroffenen lassen sich von den Drohungen einschüchtern und bezahlen – unnötigerweise – die Rechnung.

Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.