Allgemeines zu Maßnahmen und Leistungen für Dienstgeber

Bestimmte Personengruppen sind am Arbeitsmarkt von strukturellen Benachteiligungen betroffen: dazu zählen etwa ältere Arbeitsuchende, Personen mit geringen oder nicht mehr nachgefragten Qualifikationen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Um die Arbeitsmarktchancen dieser Gruppen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, gibt es verschiedene Maßnahmen und finanzielle Förderungen für Dienstgeberinnen/Dienstgeber:

Diese Förderungen sollen als Anreiz für Dienstgeberinnen/Dienstgeber dienen, bevorzugt benachteiligte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einzustellen bzw. bereits im eigenen Unternehmen beschäftigte benachteiligte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer weniger leicht zu kündigen.

Wenn Sie als Arbeitskraft über mögliche Maßnahmen und Förderungen Bescheid wissen, können Sie diese gegenüber Dienstgeberinnen/Dienstgebern auch als Argument für Ihre Einstellung bzw. weitere Beschäftigung verwenden.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.