EU-Förderungen

Die Europäische Union (EU) bietet zahlreiche EU-Förderungen an. Durch die Finanzhilfen der EU werden staatliche oder private Organisationen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit (Hochschulen, Unternehmen, Interessenverbände etc.) gefördert. In Ausnahmefällen werden sie auch Einzelpersonen gewährt, wenn diese von der Kommission ausgewählt wurden, weil sie die für die Durchführung eines Projekts erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Finanzhilfen der EU werden in der Regel nicht von der Europäischen Kommission direkt, sondern über die nationalen und regionalen Behörden der EU-Länder ausgezahlt.

Gefördert werden unter anderem Projekte in den Bereichen:

  • Forschung und Innovation
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Entwicklung und Zusammenarbeit
  • Bildung 
  • Klimaschutz
  • Umwelt
  • Verbraucher- und Gesundheitsschutz
  • Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Informationen über EU-Förderungen bietet die Plattform "Europa – das Portal der Europäischen Union". Neben zahlreichen Tipps werden auch wichtige Informationen für die gezielte Suche nach Finanzierungshilfen angeboten. Weiters erfährt man mehr über das Ziel des Förderprogramms, die Art der Finanzierung, die Bedingungen und das Verfahren für die Teilnahme sowie wichtige Fristen.

Tipp:

EU-Förderungen für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auch auf USP.gv.at im Themenbereich "Förderungen".

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.