Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln
Grundsätzlich beginnt jedes österreichische Kfz-Kennzeichen mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Seit dem 1. November 2002 werden ausschließlich Kennzeichentafeln mit dem EU-Symbol ausgegeben. Dieses befindet sich auf der linken Seite des Kennzeichens. Alte Kennzeichentafeln ohne dieses Symbol müssen nicht ausgetauscht werden; ein freiwilliger Austausch gegen EU-Kennzeichen ist aber jederzeit möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel werden alte Kennzeichentafeln jedenfalls gegen EU-Kennzeichen ausgetauscht.
Um eine Auflistung der entsprechenden Abkürzungen für die Zulassungsbehörde zu erhalten, wählen Sie bitte zunächst das gewünschte Bundesland aus:
- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
- Sonderkennzeichen
Aktuelle Informationen über Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln für jedes Bundesland, Sonderkennzeichen etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.