Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln

Grundsätzlich beginnt jedes österreichische Kfz-Kennzeichen mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Seit dem 1. November 2002 werden ausschließlich Kennzeichentafeln mit dem EU-Symbol ausgegeben. Dieses befindet sich auf der linken Seite des Kennzeichens. Alte Kennzeichentafeln ohne dieses Symbol müssen nicht ausgetauscht werden; ein freiwilliger Austausch gegen EU-Kennzeichen ist aber jederzeit möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel werden alte Kennzeichentafeln jedenfalls gegen EU-Kennzeichen ausgetauscht.

Um eine Auflistung der entsprechenden Abkürzungen für die Zulassungsbehörde zu erhalten, wählen Sie bitte zunächst das gewünschte Bundesland aus:

Aktuelle Informationen über Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln für jedes Bundesland, Sonderkennzeichen etc.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.