Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche – Eintritt und Übertritt
Allgemeine Informationen
Der Aufnahme in die Griechisch-orientalische Kirche geht im Allgemeinen eine persönliche Vorbereitung von etwa einem Jahr voraus. Die Gläubige/der Gläubige wird im Rahmen eines Gottesdienstes aufgenommen und in das Kirchenbuch eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Taufschein bzw. Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Zusätzliche Informationen
Erfolgt ein Wiedereintritt in die Griechisch-orientalische Kirche, so ist die Vorbereitungszeit wesentlich kürzer.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.