Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

Hinweis:

Ein Baby-Urkundenservice bzw. einen Babypoint (Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus) gibt es nicht in jedem Krankenhaus. Im Folgenden finden sich Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoints in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen über Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint in den Bundesländern

Letzte Aktualisierung: 23.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.