Förderungen für Kunstschaffende Salzburg

Allgemeine Informationen

Das Land Salzburg vergibt Kulturförderungen in folgenden Sparten:

  • Film
  • Orchester, Ensembles, Chöre
  • Musikalische Veranstaltungen
  • Musikalische Einrichtungen
  • Literatur
  • Druckwerke
  • Darstellende Kunst
  • Theater
  • Tanz und Performance
  • Kulturzentren 
  • Kulturinitiativen
  • Kulturvermittlung in Schulen
  • Kulturfreifahrten für Schulen
  • Kulturelle Teilhabe
  • Volkskultur, kulturelles Erbe und Regionalmuseen 

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Informationen, Formulare und rechtliche Grundlagen sowie aktuelle Ausschreibungen finden sich auf den Seiten des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 14.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.