Förderungen für Kunstschaffende Salzburg
Allgemeine Informationen
Das Land Salzburg vergibt Kulturförderungen in folgenden Sparten:
- Film
- Orchester, Ensembles, Chöre
- Musikalische Veranstaltungen
- Musikalische Einrichtungen
- Literatur
- Druckwerke
- Darstellende Kunst
- Theater
- Tanz und Performance
- Kulturzentren
- Kulturinitiativen
- Kulturvermittlung in Schulen
- Kulturfreifahrten für Schulen
- Kulturelle Teilhabe
- Volkskultur, kulturelles Erbe und Regionalmuseen
Zuständige Stelle
Zusätzliche Informationen
Informationen, Formulare und rechtliche Grundlagen sowie aktuelle Ausschreibungen finden sich auf den Seiten des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 11. Dezember 1997 über die Förderung der Kultur im Land Salzburg (Salzburger Kulturförderungsgesetz)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.