Soziale Netzwerke

Sinnverwandte Begriffe: Online-Community, Social Network, virtuelle Gemeinschaft

In sozialen Netzwerken erstellen Nutzerinnen/Nutzer ein eigenes Profil mit persönlichen Angaben, wie z.B. Hobbys, Interessen, aktuelle Aktivitäten, Fotos, Videos. Willigen Personen ein, können sie sich verlinken und zu "Freunden" oder Followern werden. Je nach Netzwerk können unterschiedliche Einstellungen gewählt werden, wer das eigene Profil sehen kann. Üblicherweise haben "Freunde" Einblick in das Profil. Durch das Verlinken entsteht ein Netzwerk von Personen, die miteinander in Kontakt stehen. Soziale Netzwerke ermöglichen den Austausch mit anderen, Fotos, Videos und Links zu teilen, Interessengruppen zu bilden, gemeinsam Spiele zu spielen und neue Kontakte zu knüpfen.

Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.