Anlaufstellen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Bei Problemen bezüglich sexueller Belästigung können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Anwältin für Gleichbehandlung/Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt (Gleichbehandlungsanwaltschaft)
Beratung im Fall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Arbeiterkammern der Bundesländer (AK)
- Frauenabteilung des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB)
- Österreichische Rechtsanwaltskammern (ÖRAK)
"Erste Anwaltliche Auskunft": kostenlose Beratungsstellen in den Bundesländern
Hilfreiche Informationen finden sich außerdem in den Kapiteln "Gleichbehandlung" und "Chancengleichheit für Mädchen und Buben".
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.