Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Einen Mittelweg zwischen der Errichtung eines widerruflichen Testaments und einer Übergabe bereits zu Lebzeiten bildet der sogenannte "Schenkungsvertrag auf den Todesfall".

Die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber verspricht darin für den Fall ihres/seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils an die Geschenknehmerin/den Geschenknehmer. Ein vertragliches Widerrufsrecht ist jedoch bei dieser Form der Schenkung unzulässig.

Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber ist an diese Schenkung jedoch gebunden und kann diese nicht mehr selbstständig widerrufen (weil es sich um einen zweiseitig verbindlichen Vertrag handelt).

Der Geschenkgegenstand ist Teil der Verlassenschaft und ist daher in die Vermögenserklärung oder in das Inventar der Verlassenschaft auf der Aktiv- und Passivseite aufzunehmen.

Achtung:

Ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall muss, damit er gültig ist, in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 603 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch  (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

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