Gründung eines Einzelunternehmens
- Allgemeines zur Gründung eines Einzelunternehmens (USP)
- Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen (USP)
- Werkvertrag mit Gewerbeberechtigung (USP)
- Neue Selbstständige (USP)
- Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft
- Anmeldung Dienstnehmerin/Dienstnehmer (USP)
- Eintragung Firmenbuch (USP)
- Anzeige Finanzamt (USP)
- Anzeige Sozialversicherung (SVS) (USP)
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über Gründung eines Einzelunternehmens, Firmenname, Gewerbeanmeldung, Anmeldung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, Finanzamt, Sozialversicherung etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.