Während einer Lebensgemeinschaft erworbene Güter

Nach einer Trennung sind Leistungen der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten, aber auch der Familien (Geschenke von Verwandten, Eltern, Großeltern) oft nicht mehr genau zu ermitteln. Im Sinne eines fairen Umgangs miteinander sollten rechtzeitig Regelungen getroffen werden.

Wichtig ist, dass in der Lebensgemeinschaft die Partner keine speziellen familienrechtlichen Aufteilungsansprüche haben. Für einen Rückforderungsanspruch sind alleine die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar.

Tipp:

Für die Aufteilung der Ersparnisse und des Gebrauchvermögens gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Machen Sie daher eine Vermögensaufstellung, um im Trennungsfall eine Basis für den finanziellen Ausgleich zu haben.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.