Während einer Lebensgemeinschaft erworbene Güter
Nach einer Trennung sind Leistungen der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten, aber auch der Familien (Geschenke von Verwandten, Eltern, Großeltern) oft nicht mehr genau zu ermitteln. Im Sinne eines fairen Umgangs miteinander sollten rechtzeitig Regelungen getroffen werden.
Wichtig ist, dass in der Lebensgemeinschaft die Partner keine speziellen familienrechtlichen Aufteilungsansprüche haben. Für einen Rückforderungsanspruch sind alleine die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar.
Für die Aufteilung der Ersparnisse und des Gebrauchvermögens gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Machen Sie daher eine Vermögensaufstellung, um im Trennungsfall eine Basis für den finanziellen Ausgleich zu haben.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
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→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.