Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft – Eintritt

Die Mitgliedschaft zur Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft ( ÖBR) wird erworben, indem man den entsprechenden schriftlichen Antrag um Aufnahme in diese Religionsgesellschaft stellt. Der Beitritt ist grundsätzlich kostenlos, es wird allerdings um eine einmalige Spende gebeten.

Hinweis:

Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft bietet auf ihrer Homepage das Antragsformular (ÖBR) um Aufnahme in die Religionsgesellschaft zum Download an.

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.