Welche Arten selbstständiger Erwerbstätigkeit gibt es?

Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Arten selbstständiger Erwerbstätigkeit:

  • Gewerbliche Erwerbstätigkeit
    Bei der gewerblichen Erwerbstätigkeit wird grob unterschieden zwischen "freien Gewerben" (z.B. Handelsgewerbe) und "reglementierten Gewerben" (z.B. Handwerk und Gastgewerbe). Beide Gewerbearten setzen eine Gewerbeberechtigung voraus, bei den reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis notwendig. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Gewerbe in Österreich" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
  • Urproduktion
    Urproduktion ist die Gewinnung roher Naturerzeugnisse. Zu diesen zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, die Jagd und die Fischerei.
  • Freiberufliche Tätigkeit
    Freiberuflerinnen/Freiberufler üben eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten aus. Freiberuflich tätig sind beispielsweise Steuerberaterinnen/Steuerberater, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder.
  • "Neue" Selbstständigkeit
    Neue Selbstständige (USP) üben im Rahmen eines Werkvertrags eine betriebliche Tätigkeit aus, für die sie keine Gewerbeberechtigung benötigen (z.B. Autorinnen/Autoren, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Vortragende).

Unternehmensgründung (BMWET)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.