Ratenkauf
Sinnverwandte Begriffe: Ratenzahlung, Teilzahlung, Warenkredit
Zur Finanzierung von Konsumgütern bieten einige Unternehmen die Möglichkeit des Ratenkaufs an. Vor allem im Möbel- und Versandhandel können Ratenkäufe vereinbart werden. Die Konsumentinnen/die Konsumenten bekommen die Ware sofort und können den Kaufpreis in Raten abzahlen. Der Ratenkauf entspricht einem Kredit; daher müssen Konsumentinnen/Konsumenten bei Ratenkäufen auch Zinsen zahlen.
Ein Vertrag über den Ratenkauf bzw. Warenkredit muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abgeschlossen werden. Die Warenkreditgeberin/der Warenkreditgeber muss die Konsumentin/den Konsumenten vor Vertragsabschluss über die Kreditkonditionen informieren und ihre/seine Bonität prüfen.
Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt das Eigentum an der Ware beim Unternehmen und die Konsumentin/der Konsument kann die Ware nicht weiterverkaufen.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.