Ratenkauf

Sinnverwandte Begriffe: Ratenzahlung, Teilzahlung, Warenkredit

Zur Finanzierung von Konsumgütern bieten einige Unternehmen die Möglichkeit des Ratenkaufs an. Vor allem im Möbel- und Versandhandel können Ratenkäufe vereinbart werden. Die Konsumentinnen/die Konsumenten bekommen die Ware sofort und können den Kaufpreis in Raten abzahlen. Der Ratenkauf entspricht einem Kredit; daher müssen Konsumentinnen/Konsumenten bei Ratenkäufen auch Zinsen zahlen.

Ein Vertrag über den Ratenkauf bzw. Warenkredit muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abgeschlossen werden. Die Warenkreditgeberin/der Warenkreditgeber muss die Konsumentin/den Konsumenten vor Vertragsabschluss über die Kreditkonditionen informieren und ihre/seine Bonität prüfen.

Achtung:

Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt das Eigentum an der Ware beim Unternehmen und die Konsumentin/der Konsument kann die Ware nicht weiterverkaufen.

Letzte Aktualisierung: 13.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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