Ruhen eines Anspruchs
Ruht ein Anspruch auf eine Leistung ( z.B. Pension), bedeutet das, dass die Leistung vorübergehend nicht ausbezahlt wird, obwohl der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt. Fällt der Grund des Ruhens weg, lebt der Anspruch von selbst wieder auf. Die Leistung steht ab jenem Tag wieder zu, an dem der Ruhensgrund ( z.B. Bezug von Krankengeld) wegfällt.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.