Nichtigkeit
Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).
Schließt eine Geschäftsunfähige/ein Geschäftsunfähiger einen Kaufvertrag ab, ist dieser Vertrag nichtig.
Verfahrensrechtlich begründen schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften die Nichtigkeit eines Verfahrens. Es kann dadurch zu einer Aufhebung bzw. Abänderung der gerichtlichen Entscheidung kommen.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.