Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt
Allgemeine Informationen
Um in die Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich aufgenommen zu werden, wird in den der Taufe vorangehenden Gesprächen die Entscheidung, dieser Religionsgesellschaft beizutreten, geprüft. Die Taufe (Unterwassertaufe) ist Bedingung für den Beitritt.
Erforderliche Unterlagen
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
- Taufschein bzw. Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Zusätzliche Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.