Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt

Allgemeine Informationen

Um in die Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich aufgenommen zu werden, wird in den der Taufe vorangehenden Gesprächen die Entscheidung, dieser Religionsgesellschaft beizutreten, geprüft. Die Taufe (Unterwassertaufe) ist Bedingung für den Beitritt.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.