Wo kann ich Hausnotrufsysteme erhalten?

Erkundigen Sie sich bei mehreren Stellen über die verfügbaren Möglichkeiten, Handhabung und Kosten. Neben privaten Unternehmen bieten auch bekannte Hilfsorganisationen Hausnotrufsysteme an.

Diese sind zum Beispiel:

Hinweis:

Die nachfolgenden Anbieter sind alphabetisch gereiht und stellen keine Empfehlung von oesterreich.gv.at dar.

Zusätzlich zu den Hausnotrufanlagen werden oft weitere Hilfssysteme bzw. Dienstleistungen angeboten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Mobile Notrufsysteme
    Notrufuhr mit Ortungssystem, Notruffunktion etc.
  • Falldetektoren
    Diese senden automatisch ein Notsignal, wenn Sie stürzen.
  • Schlüsselsafe
    Ihr Schlüssel wird sicher in der Einsatzzentrale der anbietenden Organisation oder in einem Safe an Ihrer Wohnungstür verwahrt, damit die Hilfskräfte im Notfall in Ihre Wohnung kommen können, ohne die Tür aufbrechen zu müssen.
  • Apparate, die das Telefonläuten oder die Türklingel akustisch verstärken und zusätzlich mit einem Blinklicht darauf aufmerksam machen

Informationen über verfügbare Leistungen erhalten Sie direkt bei den die Hausnotrufsysteme anbietenden Organisationen.

Achtung:

Im Zuge der Digitalisierung der Festnetztelefone kann es zu Problemen mit dem Notruf kommen. Nach der Umstellung sollte deshalb unbedingt überprüft werden, ob der Notruf funktioniert.

Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.