Verhandlung
Eine Verhandlung ist ein Prozess zur Entscheidungsfindung. Im Straf- bzw. Zivilverfahren muss beispielsweise eine Verhandlung geführt werden, bevor das Gericht ein Urteil fällen darf (Grundsatz der Mündlichkeit).
Der Ablauf der Verhandlung im Strafverfahren (Hauptverhandlung) ist durch die Strafprozessordnung geregelt. Dabei werden die Parteien (z.B. Angeklagte/Angeklagter) und Sachverständigen angehört, Zeuginnen/Zeugen vernommen sowie allenfalls Urkunden verlesen. Zweck einer Verhandlung ist, dass die Richterin/der Richter einen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommt und diese die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Beweisergebnissen zu äußern.
Verhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.