Schuldenregulierungsverfahren
Das Schuldenregulierungsverfahren, umgangssprachlich Privatkonkurs genannt, ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben und zahlungsunfähig sind. Die Seiten informieren über Antragstellung, Fristen und Unterstützungsmöglichkeiten.
- Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
- Außergerichtlicher Ausgleich
- Schuldenberatungsstellen
- Allgemeines zur Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens
- Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren mit Kostenvorschuss
- Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
- Ablauf des Schuldenregulierungsverfahrens
- Wirkung der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens auf Verträge
- Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens
- Insolvenzdatei im Internet
- Haftung für fremde Schulden
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.