Asyl

Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung persönlich verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens wird diesen schutzsuchenden Personen Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Asylberechtigte). Internationaler Schutz wird darüber hinaus auch subsidiär Schutzberechtigten gewährt.

Mit 12. Juni 2026 startete das Asyl- und Migrationspaket der Europäischen Union, das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) umgesetzt wurde und das weitreichende Neuerungen in den Bereichen Asyl und Aufenthalt mit sich bringt.

Asylum in Austria (BMI)

Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.