Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

  • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
  • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

freiwilligenweb.at (BMASGPK)

Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.