Strafen bei Verstößen durch Unternehmer in Salzburg
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
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Verstoß |
Konsequenz |
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Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß der Gewerbetreibenden, Veranstalterinnen/Veranstalter und dergleichen gegen die für Jugendliche geltenden Regelungen bezüglich
Der Versuch ist strafbar. Die Pflichten der Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhaber und Veranstalterinnen/Veranstalter bestehen darin,
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Bei Übertretungen im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Medien, Gegenständen und Dienstleistungen etc.:
Bei Übertretungen im Zusammenhang mit Suchtgiften:
Wiederholte, von Gewerbetreibenden, Veranstalterinnen/Veranstaltern und dergleichen begangene Verwaltungsübertretungen sind der für die Entziehung der Gewerbeberechtigung und dergleichen zuständigen Behörde mitzuteilen.
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Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.