Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.
- Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund des Geschlechts belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund ihres Alters belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Beispiel: Sie werden aufgrund Ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Ihres Geschlechts beim Zugang zur Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (Zugang zu Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.) diskriminiert. - Darüber hinaus gibt es vier Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz die innerhalb ihrer regionalen Zuständigkeit für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig sind
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.