Strom- und Gasanschluss

Ist bereits ein Strom- oder Gasanschluss auf dem Grundstück vorhanden, muss man sich mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen, um den Anschluss auf den eigenen Namen an- bzw. umzumelden. Es ist empfehlenswert, Erkundigungen über den Anschlusswert einzuholen und zu erfragen, ob dieser für den geplanten Hausbau ausreicht oder verstärkt bzw. erhöht werden muss.

Wenn noch kein Anschluss vorhanden ist, kann dieser beim Versorgungsunternehmen beantragt werden, das für das Grundstück zuständig ist. Falls das zuständige Versorgungsunternehmen nicht bekannt ist, ist es empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.

Tipp:

Bei der Planung des Zählerkastens sollte darauf geachtet werden, dass der Zähler auch abgelesen werden kann, wenn niemand zu Hause ist.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.