Künstler-Sozialversicherungsfonds
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen/Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
Künstlerinnen/Künstler, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert sind und einen Zuschuss erhalten möchten, um so niedrigere Versicherungsbeiträge zu zahlen, finden diesbezüglich nähere Informationen und die erforderlichen Formulare auf den Seiten des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Informationen zur Einreichung einer Ruhendmeldung, wenn die künstlerische Tätigkeit eingestellt wurde und Arbeitslosengeld bezogen werden soll, finden sich dort ebenfalls.
In bestimmten Notfällen kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) Künstlerinnen/Künstler mit Hauptwohnsitz in Österreich mit bis zu 5.000 Euro unterstützen; als Einmalzahlung oder in Ausnahmefällen auch als wiederkehrende Geldleistung. Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.