Verlustdeckel (nur im Altrecht)

Für die Pensionsberechnung für Personen, die bis zum 31. Dezember 1954 geboren sind, wird für Pensionen mit einem Stichtag ab dem 1. Jänner 2004 ("Neupension") eine Vergleichsberechnung unter Anwendung der am 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage durchgeführt ("Vergleichspension").

Ist die Neupension niedriger als die Vergleichspension, wird der Pensionsverlust mit einem bestimmten Prozentsatz gedeckelt.

Der Verlustdeckel betrug 5 Prozent im Jahr 2004, er hat sich in den folgenden Jahren um jeweils 0,25 Prozent erhöht, bis er 10 Prozent im Jahr 2024 erreicht hat.

Letzte Aktualisierung: 15.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.