Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte

Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt.

Zu den Schutzunterkünften zählen Frauenhäuser und sogenannte Übergangswohnungen. Übergangswohnungen sind sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus.

Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.

Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.

Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen

  • beraten und unterstützen in Krisensituationen,
  • helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden,
  • begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren,
  • unterstützen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung sowie bei verschiedenen Anträgen und
  • informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.

Ziel ist, dass Betroffene wieder ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können.

Weiterführende Informationen

Frauenhäuser in ganz Österreich (AÖF)

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.