Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.

Pflegefreistellung (USP)

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.