Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft kann dem Grundbuchsgericht eine Adressänderung (z.B. nach einem Umzug) kostenlos elektronisch über JustizOnline mitteilen.

Zudem ist eine Adressänderung unter genauer Angabe der Liegenschaft direkt beim Grundbuchsgericht möglich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch insbesondere im Hinblick auf allfällige Kosten beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ). Für eine Adressänderung kann auch eine Notarin/ein Notar (ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

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Letzte Aktualisierung: 12.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.