Diversionsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Diversion angeordnet werden:
- Zahlung eines Geldbetrages
- Erbringung einer gemeinnützigen Leistung
- Festsetzung einer Probezeit
- Durchführung eines Tatausgleichs
Aktuelle Informationen über Diversionsmaßnahmen, Zahlung eines Geldbetrages, Erbringung einer gemeinnützigen Leistung etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.