Unterstützung bei Schulden
Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.
Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).
Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.