Unterstützung bei Schulden

Bei Verschuldung kann sich die/der Jugendliche an eine Schuldenberatungsstelle wenden. Diese bietet kostenlose und professionelle Beratung und Hilfe an. Die Unterstützung durch die Schuldenberatungsstelle ist auf dem Selbsthilfeprinzip aufgebaut: Alles was selbst erledigt werden kann, sollte selbstständig durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit.

Damit die Schuldenberatungsstelle rasch helfen kann, benötigt sie alle Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen und Schulden sowie über das Einkommen (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Kreditverträge, Gerichtsakten, Kontoauszüge, Briefverkehr etc.).

Schuldenberatungsstellen können weder finanzielle Unterstützungen gewähren noch Haftungen (z.B. Bürgschaften) übernehmen. 

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.