Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich – Eintritt und Übertritt
Allgemeine Informationen
Für den Eintritt in die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich wird mit dem zuständigen Imam dieser Gemeinschaft ein persönlicher Termin vereinbart, bei welchem das islamische Glaubensbekenntnis ausgesprochen wird.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein (bei christlichen Religionsgesellschaften) bzw. Beitrittserklärung (bei nicht-christlichen Religionsgesellschaften) mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
- Bestätigung der Meldung in Kopie
- Reisepass in Kopie
- Geburtsurkunde in Kopie
Zusätzliche Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.