Europäischer Rat

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist das politische Leitorgan der Europäischen Union. Er gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Der Europäische Rat wird nicht gesetzgeberisch tätig.

Im Rahmen des Europäischen Rates treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten des Europäischen Rates regelmäßig teil.

Hinweis:

Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europarat (keine EU-Institution) zu verwechseln.

Entscheidungsprozess und Schlussfolgerungen

Der Europäische Rat entscheidet meistens im Konsens. In einigen Fällen nimmt er Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit an. Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin/der Präsident der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil.

Der Europäische Rat wählt seine Präsidentin/seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren. Sie/Er kann einmal wiedergewählt werden.

Seit 1. Dezember 2024 ist António Cortez (Portugal) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Charles Michel (Belgien) und Donald Tusk (Polen).

Europäischer Rat (EU)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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