Versicherung während der Pflege anderer pflegebedürftiger Personen
Sie können Pensionsversicherungszeiten erwerben, indem Sie eine freiwillige (bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenlose) Versicherung beantragen:
- Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit
- Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Familienhospizkarenz
- Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über Versicherung während der Pflege anderer pflegebedürftiger Personen etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.