Pacht

Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

Hinweis:

Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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