Therapien
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Fachleute beraten bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuelle Kombinationen.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (SV)
Meistens werden die genannten Therapien finanziert.
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern müssen in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.