Behördenwege bei der Geburt eines Kindes
- Checkliste − Behördenwege bei der Geburt eines Kindes
- Erstausstellung einer Geburtsurkunde
- Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Anerkennung der Vaterschaft
- Bestimmung der Obsorge
- Meldung eines Neugeborenen bei der Sozialversicherung
- Reisepass
- Personalausweis
- Kindergartenanmeldung
- Neuausstellung einer Geburtsurkunde
- Registerauszug Geburt
- Anzeige der Geburt
- Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint
Aktuelle Informationen über Behördenwege bei der Geburt eines Kindes, Checkliste, Geburtsurkunde, Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen, Meldung bei der Sozialversicherung, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.
Das österreichische Gesundheitsportal gesundheit.gv.at bietet Gesundheitsinformationen und Informationen über die Leistungen des Gesundheitswesens sowie nähere Informationen für die Zeit nach der Geburt.
Im ganzen Bundesgebiet bieten Bildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentliche Institutionen sowie zahlreiche private Initiativen Veranstaltungen zur Elternbildung an. In Elternbildungsseminaren können Mütter und Väter beispielsweise Wissen über die jeweilige Entwicklungsphase des Kindes erwerben oder sich ihrer Stärken in der Mutter- und Vaterrolle bewusst werden. Einen österreichweiten Überblick über Elternbildungsangebote gibt die Website www.eltern-bildung.at.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.