Adressänderung: Jagdkarte
Jede Adressänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.
Hinweis: Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (nicht innerhalb Wiens) muss bei der dort zuständigen Behörde eine neue Jagdkarte gelöst werden. Die Meldung bei der bisherigen Behörde entfällt in diesem Fall.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und der neuen Adresse (eventuell Kopie der Bestätigung der Meldung).
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.