Gründe für eine Verhaftung
Die Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Vollzug von Freiheitsstrafen, Untersuchungshaft etc. ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in das Leben eines Menschen. Daher sind genaue Vorschriften und ein enges Korsett an rechtlichen Regelungen die Grundlage für derartige Maßnahmen. In den letzten Jahren gibt es dazu vermehrt internationale Regelungen, die auch in Österreich Gültigkeit haben.
Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum jemand verhaftet wird. Auch ist nicht jede Zwangsmaßnahme als Strafe zu sehen – in einigen Fällen dient eine solche der Wahrheitsfindung (Vorführung, Untersuchungshaft) oder einem Sicherungszweck (Schubhaft).
In Zusammenhang mit einer Straftat ist je nach Grund zu unterscheiden zwischen:
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.